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Kostenübernahme

Wer bezahlt die Krankenfahrt?

Die häufigste Frage vor der ersten Fahrt – hier die Antwort in verständlicher Form. Im Zweifel klären wir das gemeinsam am Telefon.

Die Grundregel

Ist eine Krankenfahrt medizinisch notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten – abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlung. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, das Formular Muster 4. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt sie aus.

Brauche ich eine Genehmigung der Krankenkasse?

Das hängt vom Anlass ab:

  • Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme ins Krankenhaus und wieder nach Hause sind nicht gesondert genehmigungspflichtig.
  • Ambulante Behandlung: Diese Fahrten muss die Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigen.
  • Dauerbehandlungen wie Dialyse sowie Strahlen- und Chemotherapie: Hier ist die Übernahme üblicherweise vorgesehen, die Genehmigung erteilt die Kasse in aller Regel für den gesamten Behandlungszeitraum.

Für bestimmte Personengruppen gelten ambulante Fahrten als genehmigt – etwa bei einem höheren Pflegegrad mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder bei den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis. Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, ob das auf Sie zutrifft.

Was zahle ich selbst?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Fahrt zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – nie mehr, als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bringen Sie die Befreiungsbescheinigung Ihrer Kasse dann bitte zur Fahrt mit.

Und wenn keine Verordnung vorliegt?

Dann fahren wir Sie selbstverständlich trotzdem – als Privatfahrt zum vereinbarten Preis. Das betrifft zum Beispiel Besuchsfahrten, Behördengänge oder den Weg zum Flughafen. Den Preis nennen wir Ihnen vorab, damit es keine Überraschungen gibt.

Wie läuft die Abrechnung?

Liegen Verordnung und – falls nötig – Genehmigung vor, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie unterschreiben lediglich die Verordnung und begleichen die Zuzahlung. Um den Papierkram kümmern wir uns.

Diese Übersicht dient der Orientierung und gibt den allgemeinen Rahmen wieder. Welche Regelung in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse – bitte holen Sie dort vor der Fahrt eine verbindliche Auskunft ein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Kosten

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern persönlich.

0800 4020010 kostenfrei anrufen →
Muss ich die Fahrt selbst bezahlen?

In der Regel rechnen wir bei vorliegender Verordnung und Genehmigung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung. Ohne Verordnung oder bei privaten Fahrten erhalten Sie eine Rechnung von uns.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt – nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt gelten dabei als zwei Fahrten.

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Ja. Wer im laufenden Jahr seine individuelle Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von seiner Krankenkasse befreien lassen. Legen Sie uns die Befreiungsbescheinigung bitte vor der Fahrt vor.

Was ist, wenn die Kasse nicht zahlt?

Dann können Sie die Fahrt als Selbstzahler buchen. Wir nennen Ihnen den Preis vorab, damit Sie in Ruhe entscheiden können.

Fragen zur Kostenübernahme?

Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was Ihre Kasse braucht, und planen die Fahrt gleich mit.

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